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Eine Stadt in den Bergen
Eine verschneite Landschaft mit Bäumen und einem Fluss

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  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 17.11.2025 ab 08:00 Uhr

Kontakt

+43 6454 8312
gemeinde@forstau.at
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Todesfall in einer Wohnung

Allgemeine Informationen

Bei einem Todesfall in einer Wohnung ist unverzüglich eine Ärztin/ein Arzt zu verständigen, die/der die Totenbeschau vornimmt.

Sie sollten auch gleich mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt aufnehmen, um die weiteren Schritte zu veranlassen. Das Bestattungsunternehmen kann für Sie in den meisten Fällen auch die Veranlassung der Totenbeschau und die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt übernehmen.

Achtung:

Vor der Totenbeschau darf an der Verstorbenen/dem Verstorbenen keine Veränderung (auch kein Umkleiden) vorgenommen werden!

Das Formular "Anzeige des Todes" und die darin enthaltene "Todesbescheinigung" dienen der Eintragung im Sterbebuch beim Standesamt und dem Bestattungsunternehmen für die Durchführung der Bestattung.

Nach der Freigabe der Verstorbenen/des Verstorbenen durch die Totenbeschauärztin/den Totenbeschauarzt kann die Tote/der Tote zum Friedhof gebracht und dort in einem eigenen Raum im geschlossenen Sarg aufgebahrt werden. In ländlichen Gegenden ist es mitunter üblich, die Verstorbene/den Verstorbenen zu Hause oder in der Kirche aufzubahren. Ob eine Aufbahrung der Verstorbenen/des Verstorbenen zu Hause möglich ist, hängt vom jeweiligen Landesgesetz (Bestattungsgesetz) und von eventuell hierzu erlassenen Gemeindeverordnungen ab.

Hinweis:

Welche Maßnahmen nach Eintreten eines Todesfalles ergriffen werden müssen, ist im jeweiligen Landesgesetz (z.B. für das Bundesland Wien im Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz) geregelt.

Weiterführende Links

Suche nach Bestattungsunternehmen (→ Bundesverband der Bestatter Österreichs)

Letzte Aktualisierung: 21.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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    Erste Schritte nach Eintreten des Todesfalles
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Ort 111
5552 Forstau

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+43 6454 8312 6
gemeinde@forstau.at

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