• Hauptinhalt: Kurztaste 1
  • Hauptnavigation: Kurztaste 2
  • Metanavigation: Kurztaste 3
  • Suche: Kurztaste 4

Gemeinde
Forstau
 

Gemeinde

Forstau

  • Bürgerservice
    • Aktuelles

      • Amtstafel
      • Neuigkeiten
      • Müllabfuhrtermine
      • Trinkwasser
    • Dienstleistungen

      • Ämter und Behörden
      • Formulare
      • Förderungen
      • Gebühren und Abgaben
    • Informationen

      • Behördenwegweiser
      • Gemeindenachrichten
      • Hundehaltung
      • Verordnungen
  • Gemeindeamt
    • Das Amt

      • Amtsleitung
      • Anfrage
      • Ansprechpersonen
      • Kontakt
    • Infrastruktur

      • Bauhof
      • Freiwillige Feuerwehr
      • Recyclinghof
      • Reinhaltungsverband
      • Standesamtsverband
    • Bildung und Betreuung

      • Gesundheitliche Versorgung
      • Haus der Senioren
      • Kindergarten
      • Volksschule
  • Politik
    • Gemeindeführung

      • Bürgermeister
      • Vizebürgermeister
    • Gremien

      • Gemeindevorstehung
      • Gemeindevertretung
      • Ausschüsse
    • Informationen

      • Details zu Wahlen
      • Wahlergebnisse
      • Interner Bereich
  • Unser Forstau
    • Der Ort

      • Gastronomie
      • Jobs in der Region
      • Pfarre Forstau
      • Nahversorger
    • Freizeit

      • Tourismusverband
      • Veranstaltungen
      • Vereine
      • Daten pflegen
    • Wissenswertes

      • Gemeindewappen
      • Heimatbuch
      • Offener Haushalt
      • Statistische Daten

Eine Stadt in den Bergen
Eine verschneite Landschaft mit Bäumen und einem Fluss

Amtszeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 17.11.2025 ab 08:00 Uhr

Kontakt

+43 6454 8312
gemeinde@forstau.at
  • Bürgerservice
    •   Aktuelles
      • Amtstafel
      • Neuigkeiten
      • Müllabfuhrtermine
      • Trinkwasser
    •   Dienstleistungen
      • Ämter und Behörden
      • Formulare
      • Förderungen
      • Gebühren und Abgaben
    •   Informationen
      • Behördenwegweiser
      • Gemeindenachrichten
      • Hundehaltung
      • Verordnungen
  • Startseite
  • Bürgerservice
  • Informationen
  • Behördenwegweiser

Totenbeschau

Jeder Todesfall ist umgehend einer Ärztin/einem Arzt (zuständige Totenbeschauärztin/zuständiger Totenbeschauarzt, in der Regel die Gemeindeärztin/der Gemeindearzt) zu melden.

Achtung:

Vor der Totenbeschau darf an der Verstorbenen/dem Verstorbenen keine Veränderung (auch kein Umkleiden) vorgenommen werden!

Todesfälle fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Gemeinden. Die genauen gesetzlichen Grundlagen sind in Landesgesetzen geregelt. Daher kann es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Rechtslagen (z.B. Fristen und Verfahrensweisen) geben. Genauere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. einem Bestattungsunternehmen.

Für die Totenbeschau benötigt die Totenbeschauärztin/der Totenbeschauarzt zur Beurteilung der Todesursache einen ärztlichen Behandlungsschein. Dieser wird von der behandelnden Ärztin/vom behandelnden Arzt der Verstorbenen/des Verstorbenen ausgestellt.

Falls keine behandelnde Ärztin/kein behandelnder Arzt verfügbar sein sollte, können die entsprechenden ärztlichen Unterlagen durch die Angehörigen zu einem späteren Zeitpunkt nachgebracht werden.

Die Totenbeschauärztin/der Totenbeschauarzt stellt nach der Totenbeschau (bei Freigabe der Toten/des Toten)

  • das Formular "Anzeige des Todes" (enthält auch die "Todesbescheinigung") und
  • den Leichenbegleitschein aus.

Wenn die Totenbeschauärztin/der Totenbeschauarzt die Todesursache nicht eindeutig feststellen kann, wird die Tote/der Tote noch nicht freigegeben, sondern zuerst zur Obduktion in die Gerichtsmedizin oder ins nächste Krankenhaus gebracht, wo die genaue Todesursache festgestellt werden kann. In diesem Fall wird dort das Formular "Anzeige des Todes" ausgestellt.

Das Formular "Anzeige des Todes" und die darin enthaltene "Todesbescheinigung" dienen der Anzeige des Todesfalls beim Standesamt und dem Bestattungsunternehmen zur Durchführung der Bestattung. Das Bestattungsunternehmen benötigt für den Transport darüber hinaus auch noch den "Leichenbegleitschein".

Nach Abschluss der Totenbeschau und Freigabe der Toten/des Toten verständigen Sie bitte sofort das Bestattungsunternehmen, damit die Verstorbene/der Verstorbene abgeholt werden kann. Mit dem Bestattungsunternehmen können Sie auch Fragen wie die Auswahl des Sarges, die Bestimmung von Art und Ablauf der Bestattungsdurchführung und der Formulierung der Traueranzeige (Partentext) besprechen.

Die Tote/der Tote kann zum Friedhof gebracht und dort in einer Leichenhalle im geschlossenen Sarg aufgebahrt werden. In ländlichen Gegenden ist es mitunter üblich, die Verstorbene/den Verstorbenen zu Hause oder in der Kirche aufzubahren. Ob eine Aufbahrung der Verstorbenen/des Verstorbenen zu Hause möglich ist, hängt von dem jeweiligen Landesgesetz (Bestattungsgesetz) und von eventuell hierzu erlassenen Gemeindeverordnungen ab. Lesen Sie mehr dazu im Kapitel "Einsargung und Beförderung".

Einige Bestattungsunternehmen übernehmen auch die Behördenwege (z.B. Anzeige des Todesfalls beim zuständigen Standesamt). In diesem Fall übergeben Sie das Formular "Anzeige des Todes" und die darin enthaltene "Todesbescheinigung" sowie die persönlichen Dokumente der Verstorbenen/des Verstorbenen dem Bestattungsunternehmen. 

Wenn bei der Totenbeschau festgestellt wird, dass die Verstorbene/der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit verstorben ist, besteht für die Ärztin/den Arzt eine gesetzliche Verpflichtung, dies bei der zuständigen Gesundheitsbehörde (Bezirksverwaltungsbehörde: Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) zu melden. Außerdem kann die Gesundheitsbehörde für die Einsargung bzw. die Bestattung besondere Auflagen anordnen.

Weiterführende Links

  • Bestattungsunternehmen (→ Bundesverband der Bestatter Österreichs)
  • Meldepflichtige übertragbare Krankheit (→ BMASGPK)
Letzte Aktualisierung: 15.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Vorheriges Thema
    Todesfall/Bestattung im Ausland
  • Nächstes Thema
    Verlassenschaftsverfahren

zum Seitenanfang

Anschrift

Gemeinde Forstau
Ort 111
5552 Forstau

Kontakt

+43 6454 8312
+43 6454 8312 6
gemeinde@forstau.at

Parteienverkehr

Amtszeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 17.11.2025 ab 08:00 Uhr

Standortkarte

Standort Gemeinde in Österreich

BarrierefreiheitCookiesDatenschutzImpressumSitemap

Suche

Um optimale Suchergebnisse zu erhalten, geben Sie bitte mindestens drei Buchstaben ein.