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Ein Haus auf einem Hügel mit einem Berg im Hintergrund
Pferde, die auf einem Feld grasen
ein grasbewachsener Hügel mit Bäumen und Blumen
Eine Gruppe von Häusern in einem Tal

Amtszeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 20.04.2026 ab 08:00 Uhr

Kontakt

+43 6454 8312
gemeinde@forstau.at
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Zuverdienst während der Pension

Zuverdienst zur Alterspension

Neben einer regulären Alterspension kann unbegrenzt dazuverdient werden. Der Zuverdienst verringert die Pensionshöhe nicht. 

Allerdings kann es zu einer Pensionserhöhung kommen: Wenn die Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro pro Monat (Wert 2026) liegt und dadurch eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet wird, erhält die Pensionistin/der Pensionist einen besonderen Höherversicherungsbetrag.

Dieser Betrag gebührt erstmals ab jenem Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr der Aufnahme der Erwerbstätigkeit folgt.

Zuverdienst zur vorzeitigen Alterspension

Bei einer vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer kommt es zum Pensionswegfall, wenn während des Pensionsbezuges

  • eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro (Wert für 2026) pro Monat ausgeübt wird (14-mal pro Jahr) und diese
  • eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach sich zieht.
Hinweis:

Wenn die vorzeitige Alterspension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Die Pensionshöhe wird grundsätzlich bei Erreichen des Regelpensionsalters neu berechnet. Dabei wird für jeden Monat, in dem die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbstätigkeit weggefallen ist, die Alterspension erhöht.

Zuverdienst zur Korridorpension

Wird während des Bezugs einer Korridorpension

  • eine Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro (Wert für 2026) pro Monat aufgenommen und
  • eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung begründet,

kommt es zu einem Wegfall der Korridorpension.

Hinweis:

Wenn die Korridorpension wegen einer Erwerbstätigkeit wegfällt, führt dies zu einer Erhöhung der "normalen" Alterspension: Bei Erreichen des Regelpensionsalters wird die Pensionsleistung für jeden Monat des Wegfalls um 0,55 Prozent erhöht.

Zuverdienst zur Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension

Nähere Informationen gibt es auf der Seite zur Erwerbstätigkeit während Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension auf oesterreich.gv.at.

Weiterführender Link

Pension und Zuverdienst (AK)

Letzte Aktualisierung: 05.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Ort 111
5552 Forstau

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+43 6454 8312 6
gemeinde@forstau.at

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