• Hauptinhalt: Kurztaste 1
  • Hauptnavigation: Kurztaste 2
  • Metanavigation: Kurztaste 3
  • Suche: Kurztaste 4

Gemeinde
Forstau
 

Gemeinde

Forstau

  • Bürgerservice
    • Aktuelles

      • Amtstafel
      • Neuigkeiten
      • Müllabfuhrtermine
      • Trinkwasser
    • Dienstleistungen

      • Ämter und Behörden
      • Formulare
      • Förderungen
      • Gebühren und Abgaben
    • Informationen

      • Behördenwegweiser
      • Gemeindenachrichten
      • Hundehaltung
      • Verordnungen
  • Gemeindeamt
    • Das Amt

      • Amtsleitung
      • Anfrage
      • Ansprechpersonen
      • Kontakt
    • Infrastruktur

      • Bauhof
      • Freiwillige Feuerwehr
      • Recyclinghof
      • Reinhaltungsverband
      • Standesamtsverband
    • Bildung und Betreuung

      • Gesundheitliche Versorgung
      • Haus der Senioren
      • Kindergarten
      • Volksschule
  • Politik
    • Gemeindeführung

      • Bürgermeister
      • Vizebürgermeister
    • Gremien

      • Gemeindevorstehung
      • Gemeindevertretung
      • Ausschüsse
    • Informationen

      • Details zu Wahlen
      • Wahlergebnisse
      • Interner Bereich
  • Unser Forstau
    • Der Ort

      • Gastronomie
      • Jobs in der Region
      • Pfarre Forstau
      • Nahversorger
    • Freizeit

      • Tourismusverband
      • Veranstaltungen
      • Vereine
      • Daten pflegen
    • Wissenswertes

      • Gemeindewappen
      • Heimatbuch
      • Finanzdaten
      • Statistische Daten

Eine Gruppe von Häusern in einem Tal
eine Kirche mit einem Kreuz auf der Spitze

Amtszeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 10.08.2026 ab 08:00 Uhr

Kontakt

+43 6454 8312
gemeinde@forstau.at
  • Politik
    •   Gemeindeführung
      • Bürgermeister
      • Vizebürgermeister
    •   Gremien
      • Gemeindevorstehung
      • Gemeindevertretung
      • Ausschüsse
    •   Informationen
      • Details zu Wahlen
      • Wahlergebnisse
      • Interner Bereich
  • Startseite
  • Politik
  • Informationen
  • Details zu Wahlen

Nationalrat

Allgemeines zum Nationalrat

Der Nationalrat bildet zusammen mit dem Bundesrat das österreichische Parlament (sogenanntes "Zweikammersystem"). Das Parlament beschließt die österreichischen Bundesgesetze.

Der Sitz des Nationalrates ist in Wien. Der Tätigkeitszeitraum des Nationalrates ist eine Gesetzgebungsperiode. Diese endet spätestens nach fünf Jahren. Die Sitzungen des Nationalrates sind in der Regel öffentlich.

Organe des Nationalrates

Der Nationalrat besteht aus

  • einer Präsidentin/einem Präsidenten und einer/einem Zweiten und Dritten Präsidentin/Präsidenten
  • Schriftführerinnen/Schriftführer und Ordnerinnen/Ordner
  • einem Hauptausschuss
  • einem ständigen Unterausschuss
  • Sonstige Ausschüsse
  • Klubs

Abgeordnete derselben wahlwerbenden Partei haben das Recht, sich zu Klubs zusammenzuschließen. Ein Klub muss mindestens aus fünf Mitgliedern bestehen. Gründet eine wahlwerbende Partei mehrere Klubs, kann nur der größte davon Klubstatus erlangen. Ein Klub kann nur innerhalb des ersten Monats einer Gesetzgebungsperiode gegründet werden. Das bedeutet, dass Abgeordnete nach dem ersten Zusammentritt des neuen Nationalrates einen Monat Zeit haben, einen Klub zu gründen. Abgeordnete können jederzeit aus einem Klub austreten oder in einen anderen Klub eintreten. Hat ein Klub dadurch weniger als fünf Mitglieder, besteht dieser automatisch nicht mehr. 

Abgeordnete ohne Klubzugehörigkeit werden umgangssprachlich als "wilde Abgeordnete" bezeichnet. Viele parlamentarische Rechte sind jedoch an einen Klubstatus gebunden. Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit haben zwar Redezeit bei Debatten oder dürfen als Zuhörerinnen/Zuhörer an Ausschüssen teilnehmen, können jedoch beispielsweise keine eigenen Gesetzesanträge stellen und in Ausschüssen nicht abstimmen.

Der Nationalrat wählt am Anfang einer Gesetzgebungsperiode aus seiner Mitte den Hauptausschuss. Die Zahl der Mitglieder wird durch Beschluss des Nationalrates festgesetzt. Zu den Aufgaben des Hauptausschusses zählt es, Stellungnahmen zu Vorhaben im Rahmen der EU abzugeben oder Vorberatungen eines Antrags auf Durchführung einer Volksbefragung auszuführen. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte den ständigen Unterausschuss, in dem mindestens ein Mitglied jeder im Hauptausschuss vertretenen Partei vertreten sein muss. Der Unvereinbarkeitsausschuss, der Immunitätsausschuss, der Budgetausschuss und der Geschäftsordnungsausschuss sind ebenso zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode zu bilden. Daneben wird in der Regel für jeden größeren Fachbereich ein eigener Ausschuss gewählt (z.B. Gesundheitsausschuss, Verfassungsausschuss). Der Nationalrat setzt die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses fest, die Klubs geben die auf sie entfallenden Ausschuss- und Ersatzmitglieder dem Präsidenten des Nationalrates bekannt, diese gelten damit als gewählt.

Aufgaben des Nationalrates

Eine der wichtigsten Aufgaben des Nationalrates ist die Gesetzgebungskompetenz. Der Nationalrat übt gemeinsam mit dem Bundesrat die Gesetzgebung des Bundes aus.

Der Nationalrat kontrolliert weiters die Geschäftsführung der Bundesregierung, er hat das Recht die Anklage gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen einer Gesetzesverletzung vor dem Verfassungsgerichtshof zu erheben, er beschließt das Bundesfinanzrahmengesetz und es kommt ihm auch die finanzielle Kontrolle der Haushaltsführung zu.

Weiterführende Links

  • Der Weg der Bundesgesetzgebung
  • Nationalrat (Parlamentsdirektion)
  • Parlamentsklubs (Parlamentsdirektion)
  • App "Mein Parlament" (Parlamentsdirektion)
  • Oral History – persönliche Einblicke in Politik und parlamentarische Arbeit (Parlamentsdirektion)

Rechtsgrundlagen

  • Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
  • Geschäftsordnungsgesetz (Geschäftsordnung des Nationalrates)
Letzte Aktualisierung: 26.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Vorheriges Thema
    Der Weg der Bundesgesetzgebung
  • Nächstes Thema
    Vollziehung des Bundes und der Bundesländer

zum Seitenanfang

Anschrift

Gemeinde Forstau
Ort 111
5552 Forstau

Kontakt

+43 6454 8312
+43 6454 8312 6
gemeinde@forstau.at

Parteienverkehr

Amtszeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 10.08.2026 ab 08:00 Uhr

Standortkarte

Standort Gemeinde in Österreich

BarrierefreiheitCookiesDatenschutzImpressumSitemap

Suche

Um optimale Suchergebnisse zu erhalten, geben Sie bitte mindestens drei Buchstaben ein.