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Eine Gruppe von Häusern in einem Tal
eine Kirche mit einem Kreuz auf der Spitze

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  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 17.08.2026 ab 08:00 Uhr

Kontakt

+43 6454 8312
gemeinde@forstau.at
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Mehrheitswahlrecht

Grundsätzlich gibt es zwei Systeme, um bei einer Wahl zu ermitteln, wie viele Mandate (Sitze im Parlament) die zur Wahl antretenden Parteien erhalten: das Verhältniswahlrecht und das Mehrheitswahlrecht.

Beim Mehrheitswahlsystem werden im Gegensatz zum Verhältniswahlsystem die Mandate nicht verhältnismäßig nach dem Stimmenanteil der Parteien vergeben. Stattdessen steht in jedem Wahlkreis nur eine Kandidatin/ein Kandidat pro Partei zur Wahl und diejenige/derjenige mit den meisten Stimmen erhält das Mandat. Die Stimmen, die für die Kandidatinnen/die Kandidaten der anderen Parteien abgegeben wurden, verfallen. Dieses Prinzip wird als "winner-takes-all-Prinzip" bezeichnet. Es kommt beispielsweise bei der Wahl des Präsidenten der Vereinigten Staaten durch Wahlmänner zum Einsatz.

In Österreich werden die Parlamente, die Gemeinderäte und die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments nicht nach dem Mehrheitswahlrecht, sondern nach dem Verhältniswahlrecht gewählt.

Weiterführende Links

  • Verhältniswahlrecht
  • Mehrheitswahlrecht (Parlamentsdirektion)
Letzte Aktualisierung: 30.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Anschrift

    Gemeinde Forstau
    Ort 111
    5552 Forstau

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    gemeinde@forstau.at

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