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Eine Gruppe von Häusern in einem Tal
eine Kirche mit einem Kreuz auf der Spitze

Amtszeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 17.08.2026 ab 08:00 Uhr

Kontakt

+43 6454 8312
gemeinde@forstau.at
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Stipendien

Leistungsstipendium

Für ein Leistungsstipendium können sich Studierende aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen beim Dekanat oder bei der Leitung der Bildungseinrichtung bewerben. Die Studierenden müssen die von den Bildungseinrichtungen festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

Förderungsstipendium

Förderungsstipendien sollen Studierenden mit überdurchschnittlichem Studienerfolg die Anfertigung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten ermöglichen (Diplomarbeiten, Dissertationen, Projektarbeiten). Für die Ausschreibung und Zuerkennung ist das jeweilige Dekanat oder die Leitung der Bildungseinrichtung zuständig.

Auslandsstipendium

Ordentliche Studierende haben während eines Auslandsstudiums für die Dauer von maximal 20 Monaten Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium. Voraussetzung ist, dass während des Auslandsaufenthaltes Anspruch auf Studienbeihilfe besteht. Der Antrag ist spätestens drei Monate nach Beginn des Auslandsstudiums zu stellen.

Mobilitätsstipendium

Studierende haben die Möglichkeit, für die gesamte Dauer eines Auslandsstudiums in Ländern des EWR, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder in der Schweiz ein sogenanntes Mobilitätsstipendium zu beantragen.

Das Mobilitätsstipendium kann bei der örtlich zuständigen Stipendienstelle der Studienbeihilfenbehörde beantragt werden.

Sprachstipendium

Sprachstipendien werden zur Finanzierung eines Sprachkurses ausbezahlt, wenn dieser im Zusammenhang mit einem geförderten Auslandsstudium steht. Der Sprachkurs kann im Inland und/oder im Ausland belegt werden.

Studienabschluss-Stipendium

Das Studienabschluss-Stipendium richtet sich an berufstätige Studierende, wenn sie ihre bisherige Berufstätigkeit aufgeben. Sie müssen sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden und dürfen vor der Zuerkennung des Stipendiums das 41. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Studienbeihilfe nach Selbsterhalt

Dieses Stipendium ist für Studierende gedacht, die vor oder während ihres Studiums gearbeitet haben. Ein Anspruch besteht, wenn die/der Studierende vier Jahre hindurch Einkünfte von jährlich mindestens 11.000 Euro bezogen hat. Das Einkommen der Eltern wird dabei nicht einberechnet. Die Altersgrenze von 33 Jahren bei Studienbeginn kann durch einen Nachweis von mehr als vier Jahren Selbsterhalt auf maximal 38 Jahre erhöht werden.

Weiterführende Links

  • stipendium.at (Studienbeihilfenbehörde)
  • Beihilfe für ein Auslandsstudium (Studienbeihilfenbehörde)
  • Informationen zum Mobilitätsstipendium (Studienbeihilfenbehörde)
  • Studienabschluss-Stipendium (Studienbeihilfenbehörde)
  • Stipendienstellen (Studienbeihilfenbehörde)
  • Weitere Förderungsmaßnahmen für Studierende
Letzte Aktualisierung: 11.05.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
  • Vorheriges Thema
    Finanzielle Unterstützungen für Studierende
  • Nächstes Thema
    Studieren mit Kind

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Anschrift

Gemeinde Forstau
Ort 111
5552 Forstau

Kontakt

+43 6454 8312
+43 6454 8312 6
gemeinde@forstau.at

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