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Eine Gruppe von Häusern in einem Tal
eine Kirche mit einem Kreuz auf der Spitze

Amtszeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 10.08.2026 ab 08:00 Uhr

Kontakt

+43 6454 8312
gemeinde@forstau.at
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Checkliste Familienbeihilfe in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer 

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.

Aktuelle Checkliste zur Familienbeihilfe für EU-Bürger*.

Aktuelle Checkliste zur Familienbeihilfe für EWR-Bürger bzw. Schweizer.
Thema Detailinformationen Erledigt
Anspruch

EU-Bürgerinnen*/EU-Bürger* haben Anspruch auf Familienbeihilfe für ihr/e Kind/er, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit dem Kind/den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Der Anspruch besteht auch, wenn sich das Kind/die Kinder zu Berufsausbildungszwecken notwendigerweise an einem anderen Ort aufhält/aufhalten.

 
Beantragung

Die Familienbeihilfe wird beim Wohnsitzfinanzamt beantragt. Der Anspruch besteht jedenfalls für alle Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

Ab dem 18. Geburtstag wird die Auszahlung von Familienbeihilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.

 
Letzte Aktualisierung: 13.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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Anschrift

Gemeinde Forstau
Ort 111
5552 Forstau

Kontakt

+43 6454 8312
+43 6454 8312 6
gemeinde@forstau.at

Parteienverkehr

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Das nächste Mal geöffnet:
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