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Eine Gruppe von Häusern in einem Tal
eine Kirche mit einem Kreuz auf der Spitze

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  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 10.08.2026 ab 08:00 Uhr

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+43 6454 8312
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Geldstrafe

Eine Geldstrafe darf nur aufgrund einer gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung verhängt werden. Sie ist der häufigste Fall einer Verwaltungsstrafe. Das Ausmaß einer Geldstrafe richtet sich grundsätzlich nach den einzelnen Strafbestimmungen in den Gesetzen.

Von den Gerichten verhängte Geldstrafen werden in Tagessätzen bemessen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Einkommen) der verurteilten Person. Der Tagessatz ist jedoch mindestens mit 4 Euro und höchstens mit 5.000 Euro festzusetzen.

Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wird eine Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt (zwei Tagessätze sind ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe).

Letzte Aktualisierung: 01.07.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Anschrift

    Gemeinde Forstau
    Ort 111
    5552 Forstau

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