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Ein See mit Bäumen und Schnee

Amtszeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Do, 19.02.2026 ab 08:00 Uhr

Kontakt

+43 6454 8312
gemeinde@forstau.at
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Beratung für Verbrechensopfer

Alle von Straftaten betroffenen Personengruppen können sich an die folgenden Stellen wenden, die kostenlose Rechtsauskunft bieten:

Opfernotruf: 0800 112 112

Das Beratungsangebot umfasst:

  • Beratung für Opfer von Straftaten unter einer kostenfreien Telefonnummer
  • Umfassende anonyme und vertrauliche Beratung
  • Erreichbarkeit werktags von 8.00 bis 20.00 Uhr
  • Entlastung und Orientierungshilfe
  • Rasche Hilfe in Notsituationen
  • Information über passende Beratungs- und Betreuungseinrichtungen der Opferhilfe in ganz Österreich
  • Auf Wunsch die Herstellung einer direkten Verbindung zur entsprechenden Beratungs- und Betreuungseinrichtung
  • Praktische Unterstützung und Hilfe bei der Auswahl umsetzbarer Maßnahmen
  • Information und Beratung über Opferrechte
  • Information über Institutionen, die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung anbieten

Der Opfernotruf (Weisser Ring) wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) eingerichtet und wird vom Weissen Ring betrieben.

Sozialministeriumservice

Verbrechensopfer, Hinterbliebene und Trägerinnen/Träger der Bestattungskosten haben Anspruch auf Hilfeleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG). 

Prozessbegleitungseinrichtungen

Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst die Vorbereitung der Betroffenen auf das Verfahren und die mit ihm verbundenen emotionalen Belastungen sowie die Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren.

Das Bundesministerium für Justiz hat bewährte geeignete Einrichtungen vertraglich beauftragt, Opfern nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen Prozessbegleitung zu gewähren. 

Betroffene Opfer, insbesondere Kinder, sollen sich auch im Strafverfahren so sicher wie möglich fühlen und unterstützt werden. Die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung unterstützt beispielsweise bei der Beantragung einer abgesonderten Einvernahme im Strafverfahren. Außerdem informiert die Prozessbegleitung über die Abläufe bei Gericht. 

Weiterführende Links

  • Entschädigung für Verbrechensopfer (BMASGPK)
  • Opferschutzeinrichtungen (BMJ)
  • Prozessbegleitungseinrichtungen (BMJ)
  • Opferhilfe und Prozessbegleitung (BMJ)

Rechtsgrundlagen

Verbrechensopfergesetz (VOG)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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    Allgemeines zu Unterstützungen für Verbrechensopfer
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Anschrift

Gemeinde Forstau
Ort 111
5552 Forstau

Kontakt

+43 6454 8312
+43 6454 8312 6
gemeinde@forstau.at

Parteienverkehr

Amtszeiten

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Das nächste Mal geöffnet:
Do, 19.02.2026 ab 08:00 Uhr

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