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Ein See mit Bäumen und Schnee

Amtszeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Fr, 13.03.2026 ab 08:00 Uhr

Kontakt

+43 6454 8312
gemeinde@forstau.at
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Ausfolgung eines abgeschleppten Kfz

Allgemeine Informationen

Ein Kfz wird im Regelfall abgeschleppt, wenn es ohne Kennzeichen im öffentlichen Bereich steht oder generell verkehrsbehindernd geparkt wurde.

Beispiel:
  • Parken in zweiter Spur
  • Parken vor einer Hauseinfahrt
  • Parken in einer Lade-, Abschlepp- oder "Buszone" (Haltestelle)
  • Parken in einem Halte- und Parkverbot, wenn das Fahrzeug verkehrsbehindernd abgestellt wurde

Fristen

Fahrzeuge mit Kennzeichen müssen binnen sechs, Fahrzeuge ohne Kennzeichen binnen zwei Monaten übernommen werden. Beachten Sie, dass pro Tag Verwahrkosten anfallen.

Zuständige Stelle

  • Die Polizei bzw.
  • Das Gemeindeamt
    • In Wien: die MA 48 (Stadt Wien) - Abschleppgruppe

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über

  • den Aufenthaltsort des abgeschleppten Kfz,
  • die Abholzeiten,
  • die Kosten und mitzubringenden Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Zulassungsbescheinigung
  • Bei Kfz ohne Kennzeichen: zusätzlich
    • Eigentumsnachweis (z.B. Typenschein, Kaufvertrag)

Kosten

  • Gebühr für das Abschleppen
  • Gebühr für die Aufbewahrung des Kfz
  • Unter Umständen eine Polizeistrafe

Die Kosten für die Abschleppung und die Aufbewahrung des Kfz müssen von der Zulassungsbesitzerin/dem Zulassungsbesitzer oder deren/dessen Beauftragten bei der Übernahme bezahlt werden. Wird das Kfz nicht übernommen oder wird die Bezahlung bei der Übernahme verweigert, müssen die Kosten mit Bescheid vorgeschrieben werden. Gegen diesen kann die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer ein Rechtsmittel erheben.

Nähere Informationen zur Abschleppung und Aufbewahrung von Kfz finden sich auf den Portalen folgender Landeshauptstädte:

Graz

Innsbruck

Salzburg

St. Pölten

Wien

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion|
  • Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

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Anschrift

Gemeinde Forstau
Ort 111
5552 Forstau

Kontakt

+43 6454 8312
+43 6454 8312 6
gemeinde@forstau.at

Parteienverkehr

Amtszeiten

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Das nächste Mal geöffnet:
Fr, 13.03.2026 ab 08:00 Uhr

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