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Ein See mit Bäumen und Schnee

Amtszeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Do, 19.02.2026 ab 08:00 Uhr

Kontakt

+43 6454 8312
gemeinde@forstau.at
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Erfassung der Wahlberechtigten – Österreicher mit Hauptwohnsitz in Österreich

Allgemeine Informationen

Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der (Europa-)Wählerevidenz der für sie zuständigen Gemeinde geführt. Sie müssen dafür grundsätzlich keinen Antrag stellen.

Sie sind wahlberechtigt bzw. stimmberechtigt bei Wahlen auf Bundesebene (Bundespräsidentenwahl, Nationalratswahl, Europawahl), Volksabstimmungen, Volksbefragungen, Volksbegehren, Europäischen Bürgerinitiativen sowie Wahlen auf Landes- und Gemeindeebene (Landtagswahl, Gemeinderatswahl, allenfalls Bürgermeisterwahl oder Bezirksvertretungswahl).

Voraussetzungen

Personen, die am Stichtag für die jeweilige Wahl – meist rund zwei Monate vor der Wahl – die Voraussetzungen (z.B. österreichische Staatsbürgerschaft, Hauptwohnsitz) erfüllen, sind wahlberechtigt.

Tipp:

Wenn Sie nach dem Stichtag umziehen, sind Sie noch im Wählerverzeichnis Ihres früheren Hauptwohnsitzes eingetragen und müssen dort wählen gehen oder sich eine Wahlkarte besorgen.

Zuständige Stelle

  • Die Gemeinde
    • In Wien: das Magistratische Bezirksamt

Verfahrensablauf

Anlässlich jeder Wahl wird auf Basis der (Europa-)Wählerevidenz das aktuelle Wählerverzeichnis erstellt.

Einsicht in das Wählerverzeichnis

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen. Dieses muss zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden. Es besteht die Möglichkeit, in das Wählerverzeichnis Einsicht zu nehmen und einen Berichtigungsantrag zu stellen. Der Einsichtszeitraum und die zuständige Amtsstelle werden ortsüblich bekannt gegeben. Darüber hinaus kann während des Einsichtszeitraumes jedermann online unter www.bmi.gv.at/selbstauskunft mittels qualifizierter elektronischer Signatur (ID Austria (id-austria.gv.at)) überprüfen, ob sie oder er in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist.

Berichtigungsantrag

Bis zum Ablauf des Einsichtszeitraums können alle Österreicherinnen/Österreicher bzw. – je nach Wahl – auch nicht österreichische EU-Bürgerinnen/nicht österreichische EU-Bürger unter Angabe des Namens und der Wohnadresse schriftlich oder mündlich einen Berichtigungsantrag stellen. Es kann die Aufnahme oder die Streichung einer Person aus dem Wählerverzeichnis gefordert werden. Zur Begründung des Berichtigungsantrags sind die entsprechenden Belege vorzulegen. Die Behörde prüft den Berichtigungsantrag und korrigiert gegebenenfalls das Wählerverzeichnis.

Rechtsgrundlagen

  • Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
  • Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)
  • Wählerevidenzgesetz (WEviG)
  • Europawahlordnung (EuWO)
  • Europa-Wählerevidenzgesetz (EuWEG)
Letzte Aktualisierung: 11.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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Anschrift

Gemeinde Forstau
Ort 111
5552 Forstau

Kontakt

+43 6454 8312
+43 6454 8312 6
gemeinde@forstau.at

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  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Do, 19.02.2026 ab 08:00 Uhr

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