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Eine Gruppe von Häusern in einem Tal
eine Kirche mit einem Kreuz auf der Spitze

Amtszeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 10.08.2026 ab 08:00 Uhr

Kontakt

+43 6454 8312
gemeinde@forstau.at
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Verleihung der Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren

Allgemeine Informationen

Achtung:

Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist von der Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen und dem Vorliegen einer bestimmten Aufenthaltsdauer abhängig. Zudem muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. 

Voraussetzungen

  • Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen 
    und
  • zehn Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, davon fünf Jahre niedergelassen

    oder
  • Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen 
    und
  • zehn Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich als Asylberechtigte/Asylberechtigter

Ununterbrochener Aufenthalt heißt, dass sich die staatsbürgerschaftswerbende Person grundsätzlich in Österreich und nur maximal 20 Prozent der jeweils oben genannten Zeit außerhalb Österreichs aufgehalten hat. Die staatsbürgerschaftswerbende Person muss nachweisen, dass sie sich die meiste Zeit wirklich in Österreich aufgehalten hat. Entscheidend ist der jeweils geforderte Zeitraum bis zum Ausstellungsdatum des Bescheids.

Rechtmäßiger Aufenthalt heißt, dass die staatsbürgerschaftswerbende Person offiziell in Österreich leben darf, zum Beispiel mit einer Aufenthaltsbewilligung oder einem Visum.

Niedergelassen bedeutet, dass man mit einem entsprechenden Aufenthaltstitel in Österreich aufhältig sein muss (z.B. „Daueraufenthalt – EU“, „Rot-Weiß-Rot – Karte“, Niederlassungsbewilligung – Künstler“). Mit einer „Aufenthaltsbewilligung“ gilt man nicht als niedergelassen.

Zuständige Stelle

Die Staatsbürgerschaftsabteilung des jeweiligen Amtes der Landesregierung

Weiterführende Links

Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle sind auf den folgenden Websites zu finden:

  • Staatsbürgerschaft - Land Burgenland
  • Wahlrecht, Staaatsbürgerschaft und Aufenthaltswesen - Land Kärnten
  • Staatsbürgerschaft - Land Niederösterreich
  • Staatsbürgerschaft - Land Oberösterreich
  • Staatsbürgerschaft - Land Salzburg
  • Staatsbürgerschaft (Referat) - Land Steiermark
  • Staatsbürgerschaft - Land Tirol
  • Die österreichische Staatsbürgerschaft - Land Vorarlberg
  • Einwanderung und Staatsbürgerschaft - Stadt Wien

Rechtsgrundlagen

§ 12 Abs. 1 Z 1 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG)

Letzte Aktualisierung: 29.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
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    Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen
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    Weitere Verleihungsmöglichkeiten der Staatsbürgerschaft: 15 Jahre, 30 Jahre

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Anschrift

Gemeinde Forstau
Ort 111
5552 Forstau

Kontakt

+43 6454 8312
+43 6454 8312 6
gemeinde@forstau.at

Parteienverkehr

Amtszeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 10.08.2026 ab 08:00 Uhr

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