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Forstau
 

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Forstau

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Eine Gruppe von Häusern in einem Tal
eine Kirche mit einem Kreuz auf der Spitze

Amtszeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 10.08.2026 ab 08:00 Uhr

Kontakt

+43 6454 8312
gemeinde@forstau.at
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Beratungsstellen

Familienberatungsstellen

Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, Psychologinnen/Psychologen sowie Juristinnen/Juristen stehen für eine anonyme Beratung bei den Familienberatungsstellen (familienberatung) zur Verfügung.

Erste Anwaltliche Auskunft

Die Rechtsanwaltskammern Österreichs organisieren in jedem Bundesland die Erste Anwaltliche Auskunft (ÖRAK). In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch mit einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt wird im konkreten Fall zur Rechtslage und weiteren Vorgehensweise Hilfe geboten.

Amtstage der Bezirksgerichte

Grundsätzlich wird jeden Dienstag bei den Bezirksgerichten (BMJ) ein Amtstag abgehalten. Die dafür vorgesehenen Amtsstunden können beim zuständigen Wohnsitzgericht (BMJ) erfragt werden. Im Rahmen des Amtstages werden einfache Rechtsauskünfte aufgrund eines aktuellen Rechtsschutzbedürfnisses zu potenziell möglichen Gerichtsverfahren erteilt und mündliche Anträge, Klagen und Erklärungen, für die die Gerichte zuständig sind, entgegengenommen. Rechtsmittel können dagegen nicht zu Protokoll gegeben werden.

Sozialversicherungsträger

Die Sozialversicherungsträger (Österreichische Sozialversicherung) erteilen Auskünfte über kranken- und pensionsversicherungsrechtliche Auswirkungen einer Scheidung. Durch die Bekanntgabe der Scheidung beim Krankenversicherungsträger wird gewährleistet, dass eine Ehepartnerin/ein Ehepartner, die/der durch die Scheidung seinen Krankenschutz verliert, ein eigenständiges Versicherungsverhältnis eingehen kann.

Kinder- und Jugendhilfeträger

Mit Fragen zu Unterhalt für Kinder, Obsorge, Kontaktrecht (früher Besuchsrecht genannt) oder Hilfe bei Erziehungsproblemen wenden Sie sich an den zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger, früher Jugendwohlfahrtsträger (Jugendamt) genannt.

Beratung bei einvernehmlichen Scheidungen

Haben die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung minderjährige Kinder, so sind sie verpflichtet, dem Gericht vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.

Weiterführende Links 

  • Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung (BKA)
  • Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung (BMJ)
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
  • Vorheriges Thema
    Allgemeines zur Scheidung
  • Nächstes Thema
    Mediation

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Anschrift

Gemeinde Forstau
Ort 111
5552 Forstau

Kontakt

+43 6454 8312
+43 6454 8312 6
gemeinde@forstau.at

Parteienverkehr

Amtszeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 10.08.2026 ab 08:00 Uhr

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