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Ein See mit Bäumen und Schnee

Amtszeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mi, 18.02.2026 ab 08:00 Uhr

Kontakt

+43 6454 8312
gemeinde@forstau.at
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Wiederauffindung eines verlorenen/gestohlenen Reisepasses

Hinweis:

Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website. 

Die Wiederauffindung eines Reisepasses muss umgehend der Passbehörde gemeldet werden.

Der Widerruf des Reisedokuments in den (internationalen) Fahndungsdatenbanken benötigt mindestens 24 Stunden.

Achtung:

Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit verloren oder gestohlen gemeldeten Reisepässen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet und die Fahndung in den internationalen Datenbanken widerrufen wurde, nicht möglich ist. Sie werden unter Umständen an der Grenze sogar abgewiesen.

Weiterführende Links

  • Reisepass verloren
  • Reisepass gestohlen
  • Länderspezifische Reiseinformationen und Einreisebestimmungen (BMEIA)

Rechtsgrundlagen

§ 10a Abs 2  Passgesetz (PassG)

Letzte Aktualisierung: 22.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
  • Vorheriges Thema
    Reisepassanträge bei Gemeinden

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Anschrift

Gemeinde Forstau
Ort 111
5552 Forstau

Kontakt

+43 6454 8312
+43 6454 8312 6
gemeinde@forstau.at

Parteienverkehr

Amtszeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mi, 18.02.2026 ab 08:00 Uhr

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