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Eine Stadt in den Bergen
Eine verschneite Landschaft mit Bäumen und einem Fluss

Amtszeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Das nächste Mal geöffnet:
Mo, 17.11.2025 ab 08:00 Uhr

Kontakt

+43 6454 8312
gemeinde@forstau.at
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Allgemeines zur Schwerarbeitspension

Allgemeine Informationen

Mit der Pensionsharmonisierung 2005 wurde ab 1. Jänner 2007 die Schwerarbeitspension eingeführt. Welche Tätigkeiten als Schwerarbeit gelten, ist durch Verordnung des Sozialministeriums geregelt.

Betroffene

Ein Pensionsantritt kann damit auf Antrag ab dem 60. Lebensjahr (Frauen/Männer) erfolgen, wenn in einem bestimmten Zeitraum vor dem Pensionsstichtag Schwerarbeit geleistet wurde.

Achtung:

Für Frauen ist die Schwerarbeitspension erst seit dem Jahr 2024 relevant. Bis dahin hatten weibliche Versicherte noch die Möglichkeit, eine Langzeitversicherungsregelung bei Schwerarbeit und die Alterspension in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzungen

Es müssen mindestens 540 Versicherungsmonate (45 Versicherungsjahre) vorliegen, wobei innerhalb der letzten 240 Kalendermonate (20 Kalenderjahre) vor dem Pensionsstichtag mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (zehn Schwerarbeitsjahre) gegeben sein müssen.

Pensionswegfall

Zu einem Wegfall der Schwerarbeitspension kommt es, wenn während des Pensionsbezuges eine Erwerbstätigkeit ausgübt wird, die eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (aufgrund unselbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit) nach sich zieht. Die Pension fällt für die Dauer der Pflichtversicherung weg.

Ein Überschreiten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (551,10 Euro im Jahr 2025) führt seit 1.1.2024 nicht mehr automatisch zum Wegfall der Pensionsleistung, sofern die Überschreitung nur geringfügig ist (jährlich nicht mehr als 40 Prozent der monatlichen Geringfügigkeitsgrente, nämlich 220,44 Euro im Jahr 2025).

Die Pension fällt auch weg, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb geführt wird, dessen Einheitswert 2.400 Euro übersteigt.

Zu einem Wiederaufleben der weggefallenen Schwerarbeitspension kommt es, wenn die oben genannten Punkte wegfallen.

Fristen

Der Antrag muss spätestens bis Ende des letzten Monats vor dem Pensionsstichtag eingebracht werden.

Zuständige Stelle

Der zuständige Pensionsversicherungsträger

Verfahrensablauf

Antrag beim Pensionsversicherungsträger

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, gibt der Pensionsversicherungsträger bekannt.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Zusätzliche Informationen

Schwerarbeitspension (→ AK)

Rechtsgrundlagen

Verordnung über besonders belastende Berufstätigkeiten (Schwerarbeitsverordnung)

Zum Formular

  • Pensionsversicherung – Schwerarbeiterpension – Antrag
  • Schwerarbeiterpension – Antrag auf Feststellung

Authentifizierung und Signatur

  • elektronisch: Anmeldung mit ID-Austria (id-austria.gv.at) (nur bei der PV möglich) – Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria (id-austria.gv.at).
  • schriftlich: formlos (Formular ist nachzureichen)
  • persönlich: Hier müssen notwendige Dokumente, wie z.B. Geburtsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder, Meldezettel, gegebenenfalls Heiratsurkunde und ein Ausweis mitgebracht werden.

Rechtsbehelfe

Über den Pensionsantrag entscheidet der Pensionsversicherungsträger mit Bescheid. Es kann innerhalb von drei Monaten ab Zustellung des Bescheides beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht Klage eingebracht werden.

Hilfs- und Problemlösungsdienste

Ombudsstelle des zuständigen Pensionsversicherungsträgers

Letzte Aktualisierung: 17.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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Anschrift

Gemeinde Forstau
Ort 111
5552 Forstau

Kontakt

+43 6454 8312
+43 6454 8312 6
gemeinde@forstau.at

Parteienverkehr

Amtszeiten

  • Mo, Di, Mi, Do, Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Mo, 17.11.2025 ab 08:00 Uhr

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